Die Stromablesung für alle Parzellen findet in diesem Jahr
Samstag, den 29. Oktober 2022
nach Beendigung des letzten Arbeitseinsatzes statt.
Der Vorstand weist bereits jetzt darauf hin, dass bei Abwesenheit zu diesem Termin eine Informationspflicht (datiertes Foto des Zählers) zum Zählerstand besteht. Bei Nichtvorliegen des Zählerstandes erfolgt eine Schätzung des Zählerstandes durch den Vorstand, auf deren Grundlage dann auch die Stromrechnung für 2022 ausgestellt wird.