Gartenbegehung durch den Vorstand

Die turnusmäßige Gartenbegehung durch den Vorstand findet wieder

im Jahr 2025 statt.

Schwerpunkte der Kontrollen sind :

  • kleingärtnerische Nutzung von MINDESTENS 30% der Gartenfläche
  • Pflegezustand allgemein
  • Höhe der Hecken zum Weg (1,30m) und ggf. zwischen den Parzellen (1,80m)
  • nicht zulässige Ziergehölze und Pflanzen
  • nicht genehmigte Zusatzbauten.