Die turnusmäßige Gartenbegehung durch den Vorstand findet wieder
im Jahr 2025 statt.
Schwerpunkte der Kontrollen sind :
- kleingärtnerische Nutzung von MINDESTENS 30% der Gartenfläche
- Pflegezustand allgemein
- Höhe der Hecken zum Weg (1,30m) und ggf. zwischen den Parzellen (1,80m)
- nicht zulässige Ziergehölze und Pflanzen
- nicht genehmigte Zusatzbauten.